StartseiteInternet AbzockeAngemahnt - Was tun?

Sie haben eine Mahnung erhalten - Was ist zu tun?

Auch wenn es schwer fällt: Locker bleiben.

Als Sozialpädagoge mit Schuldnerberater-Zusatzausbildung will ich mal ganz pädagogisch auf Sie einwirken:

Machen Sie sich die Rollen klar.

Sie haben eine Webseite besucht. Sie mussten davon ausgehen, dass die Seite, die immer in Großbuchstaben mit Attributen wie "Kostenlos" und "Umsonst" wirbt, Sie nicht über´s Ohr hauen wollte. Das irgendwo im Kleingedruckten, am Ende irgendwelcher AGB´s stand, dass Sie jetzt doch was zahlen sollen, war undeutlich - bisweilen garnicht erkennbar. Sie sind sich keiner Schuld bewusst. Dann bleiben Sie dabei.

Rollenklarheit bedeutet: Der Gläubiger will was von Ihnen, aber Sie nicht vom Gläubiger. Deswegen stehen nicht Sie unter Zugzwang, sondern Ihr Gläubiger. Lassen Sie sich also keinen Ball zuspielen, den Sie nicht spielen wollen.

Was geht ab?

Zunächst werden Sie (mindestens) einen Mahnbrief bekommen. Dieser Brief hat nur einen Zweck. Sie sollen Fracksausen bekommen - Ihnen soll die Muffe gehen. Sie sollen unsicher werden und zahlen. Nicht weil Sie tatsächlich was Unrechtmäßiges getan haben, sondern weil Sie Angst haben.

Die Gläubigermahnschreiben der Abzocker sind i.d.R. prall gefüllt mit Androhungen und Paragraphen, die Ihnen pfundweise um die Ohren gehauen werden. Damit die Drohkulisse gut rüberkommt, wird diese Korrespondenz nach Möglichkeit auch noch abgesandt von einem Inkassobüro und/oder Anwalt. Da wird auch oft auf weitere Kosten hingewiesen und u.U. auch davon gesprochen, dass Sie zukünftig vorbestraft sein werden. Vergessen Sie das einfach. Alles Blödsinn. Reiner Quatsch.

Im Augenblick sind Sie noch in der Phase des "verbalen Verkloppens", soll heißen, der Gläubiger drischt verbal auf Sie ein. Das ist zugegebener Maßen nicht schön, aber auch nicht mehr als das.

Wenn Sie Ihre Nerven beruhigen wollen, dann antworten Sie brieflich im Stil: "Ich weiß nicht was sie von mir wollen", oder besser noch: Behalten Sie die Briefe und machen Sie nichts. Jawoll. Sie haben richtig gehört: Nix machen. Denken Sie immer an Ihre Rolle: Sie wollen nichts - der Gläubiger will was, also soll er seinen Hintern bewegen.

Wie geht es nun weiter?

Das Schreiben von Briefen, auch von bösen Mahnbriefen, ist ein außergerichtlicher Vorgang und damit in diesem Stadium ohne rechtliche Konsequenzen für Sie.

Wenn Sie standhaft geblieben sind, reagiert oder nicht reagiert haben (auf jeden Fall nicht gezahlt haben), dann muss der Gläubiger aktiv werden.

Was kann er tun?

Wenn er Kohle sehen will und sich im Recht sieht, dann muss er jetzt "zu Gericht tappern" und das Mahnverfahren in Gang setzen. Das Mahnverfahren wird durch Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids eingeleitet. Dieser Mahnbescheid wird vom Gericht (Amtsgericht oder Mahngericht) nur dahingehend geprüft, ob er vom Gläubiger korrekt ausgefüllt wurde. Die Höhe oder die Rechtmäßigkeit der Forderung wird vom Gericht nicht geprüft (!!!) Was Sie noch wissen sollten: Der Gläubiger muss die Kosten für den Mahnbescheid zu diesem Zeitpunkt tragen. D.h. die Internetabzocker wollen ja eigentlich Geld verdienen und müssen jetzt erstmal welches investieren, um an ihre zu Unrecht (das unterstellen wir jetzt einfach mal) erhobenen Forderungen zu gelangen.

Der vom Gläubiger eingereichte Mahnbescheid wird vom Mahngericht an Sie als (vermeintlichen) Schuldner zugestellt.

Auch wenn es weiterhin schwer fällt: Locker bleiben.

Jeder zugestellte Mahnbescheid enthält ein Widerspruchsformular.


Jetzt reagieren!

Sie kreuzen jetzt an, dass Sie der Forderung komplett widersprechen. Sie müssen keine Erklärungs- und Begründungsprosa aufsetzen. Sie müssen nur ein Kreuzchen machen. Mehr nicht!! Dann senden Sie dieses Formular unterschrieben wieder zurück. Wichtig ist jetzt: DAS MÜSSEN SIE INNERHALB VON 2 WOCHEN TUN; ANSONSTEN WIRD DER MAHNBESCHEID RECHTSKRÄFTIG !!!! Viele Abzocker setzen genau darauf, nämlich das Sie nichts tun. An dieser Stelle laufen Sie in eine Falle, wenn Sie nicht reagieren. Der Abzocker will erwirken, dass seine Forderung den Status der Rechtmäßigkeit erhält. Das erreicht er, in dem Sie nicht auf den Mahnbescheid reagieren!! Diesen Ball sollten Sie ihm auf keinen Fall zuspielen.

Reagieren Sie also und geben damit die Rolle des Aktiv-Werden-Müssens wieder zurück an den Gläubiger.

Der Gläubiger wird jetzt vor "Wut in die Tischplatte beissen", weil weder die Einschüchterung durch Mahnbrief noch der juristische Trick mit dem Mahnbescheid funktioniert hat.

Hoppla - Jetzt wird es spannend!

"Das Mahnverfahren ist mit der Einlegung des Widerspruchs abgeschlossen. Wenn der Anspruch vom Antragsteller weiter verfolgt werden soll, muss eine streitiges Verfahren durchgeführt werden. In diesem streitigen Verfahren wird der Anspruch aus dem Mahnbescheid im Rahmen eines normalen Zivilprozesses mit Klage und Klageerwiderung und evtl. Beweisaufnahme verhandelt und ggf. durch Vergleich oder Urteil entschieden."

Das heißt: Der Abzocker muss sich jetzt überlegen, ob er mit seiner Masche vor Gericht zieht. Verlassen Sie sich darauf, der oder die Abzocker werden sich jetzt genau überlegen, ob sie das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen.

Nochmal ganz deutlich: Wenn Sie auf den zugestellten Mahnbescheid nicht reagieren, dann wird die Forderung rechtskräftig!!! Man kann es nicht oft genug sagen: Viele Menschen wissen das nicht, daher setzen viele Internet-Abzocker genau auf diesen Sachverhalt.

"Falls nach zwei Wochen weder eine vollständige Zahlung des Gegners erfolgte, noch von diesem ein Widerspruch eingelegt worden ist, kann der Antragsteller den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen."

Der Vollstreckungsbescheid bildet die Grundlage für die Zwangsvollstreckung per Gerichtsvollzieher! Der Gläubiger hat gewissermaßen einen Vollstreckungstitel von Ihnen geschenkt bekommen.

Ihre letzte Chance:

Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch erheben. Wenn Sie Einspruch erheben, gibt dass Mahngericht das Verfahren automatisch an das Prozessgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens ab.

Kurzzusammenfassung:

Widerspruch auf Mahnbescheid = Kann zur Beendigung der Sache führen, wenn der Gläubiger sich geschlagen gibt.

Widerspruch auf Vollstreckungsbescheid = Führt zur gerichtlichen Auseinandersetzung



Also nochmal: Dreh- und Angelpunkt Ihrer Aktivität ist der Erhalt des Mahnbescheides. Hierauf müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren, in dem Sie der Forderung widersprechen. That´s all. Meine Erfahrung: Spätestens mit dem Widerspruch auf den Mahnbescheid hat sich der Fall mit der Internetabzockerei erledigt.

Noch einen Hinweis auf eine wichtige Webseite in diesem Kontext: http://www.mahngerichte.de/

Michael Winter, 10/2009